Grundsteuer | Grundsteuerreform startet in Niedersachsen im Mai/Juni (FinMin)

Die Finanzverwaltung wird den Eigentümern von Grundstücken in Niedersachsen im Mai/Juni 2022 in Informationsschreiben das jeweilige Aktenzeichen, Erläuterungen und einen Grundsteuer-Viewer an die Hand geben. Hierauf macht das Finanzministerium Niedersachsen aktuell aufmerksam.

Hintergrund: Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 7.7.2021 das Niedersächsische Grundsteuergesetz verabschiedet. Niedersachsen hat damit die mit Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG geschaffene Möglichkeit, ganz oder zum Teil von den bundesgesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer abzuweichen, genutzt. Niedersachsen führt nach Baden-Württemberg als zweites Land insbesondere im Bereich der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer mit einem sog. Flächen-Lage-Modell ein eigenes Grundsteuermodell ein (vgl. NWB Grundsteuergesetz Kommentar).

Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab 1.7.2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022. Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen, bis dahin gelten bestehende Regelungen fort (s. unsere Online-Nachricht v. 20.12.2021).

Das FinMin Niedersachsen erläutert weiterhin:

  • In den Erläuterungsschreiben sind auch GrundstĂĽcksinformationen enthalten, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Die EigentĂĽmer mĂĽssen sie ĂĽberprĂĽfen.
  • Der eingerichtete Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Flächen online abzulesen sind.
  • Die Finanzverwaltung ermittelt einen Lage-Faktor, der in die Berechnung einbezogen wird. DafĂĽr wird als Indikator der Bodenrichtwert fĂĽr das jeweilige GrundstĂĽck genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Dahinter steht, dass eine Gemeinde dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen bietet, z. B. in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell berĂĽcksichtigt. Mithilfe des Grundsteuer-Viewers lässt sich der Lage-Faktor fĂĽr jeden nachvollziehen.
  • Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können in Niedersachsen die Erklärungsabgabe ĂĽbernehmen.
  • Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.

Quelle: FinMin Niedersachsen Pressemitteilung v. 4.2.2022 (JT)

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