Minijobs | Steuer-ID ist ab 2022 auch im gewerblichen Minijob zu melden (Minijob-Zentrale)

Ab dem Jahr 2022 mĂĽssen Arbeitgeber die Steuer-IDs ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale ĂĽbermitteln. Auf diese Neuerung weist die Minijob-Zentrale hin.

Hierzu fĂĽhrt die Minijob-Zentrale u.a. weiter aus:

  • Ab dem 1.1.2022 ist die Steuer-ID gewerblicher Minijobber ĂĽber das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale zu ĂĽbermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse ĂĽber das Finanzamt vornimmt.
  • Zudem muss in der DatenĂĽbermittlung die Art der Versteuerung angeben werden.
  • Im Haushaltsscheck-Verfahren erfragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema hat die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage veröffentlicht. Dort ist auch eine Checkliste der BDA für Arbeitgeber hinterlegt.

Quelle: Minijob-Zentrale online, Blog-Beitrag v. 15.10.2021 (il)

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