Das EFRAG-Sekretariat sammelt die Eingaben und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-rechtsverbindliche Klarstellungen zu eingereichten Fragestellungen zu veröffentlichen. Das DRSC ist als einer der vier großen nationalen Standardsetzer in allen Fachgremien der EFRAG vertreten. Mit ersten Veröffentlichungen von Klarstellungen ist zum Jahresbeginn 2024 zu rechnen. Weitergehende rechtliche Auslegungen oder mögliche Änderungen am Rechtsrahmen (CSRD bzw. ESRS) obliegen der Europäischen Kommission.
Quelle: DRSC online (JT)
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