Umsatzsteuer | Verzehr an Ort und Stelle bei BĂ€ckereifilialen (OFD)

Die OFD NRW hat sich zur Besteuerung der UmsĂ€tze zum Verzehr an Ort und Stelle in BĂ€ckereifilialen geĂ€ußert (OFD Nordrhein-Westfalen v. 26.04.2018 - Kurzinfo USt 3/2018).

Hintergrund: Beim FG MĂŒnster ist unter dem Az. 15 K 2553/16 U ein Verfahren anhĂ€ngig, das den Verkauf von Backwaren und anderen Lebensmitteln zum Verzehr an Ort und Stelle von BĂ€ckereifilialen mit und ohne eigene Sitzgelegenheiten betrifft. Hierbei kann es sich sowohl um FachgeschĂ€fte (BĂ€ckerei mit eigenem CafĂ©) als auch um Filialen im Vorkassenbereich von SupermĂ€rkten handeln.


Das Verfahren wird auf der Homepage des FG MĂŒnster unter der Kategorie "Verfahren von besonderem Interesse" gefĂŒhrt. Dies hat dazu gefĂŒhrt, dass verschiedenen FinanzĂ€mtern AntrĂ€ge und EinsprĂŒche von BĂ€ckereien vorliegen, die ihre UmsĂ€tze aus derartigen VerkĂ€ufen unter Berufung auf dieses anhĂ€ngige Verfahren ebenfalls insgesamt dem ermĂ€ĂŸigten Umsatzsteuersatz unterwerfen möchten und bis zum Abschluss dieses Verfahrens das Ruhen ihres eigenen beantragen.

Bis auf Weiteres ist hierzu folgende Auffassung zu vertreten:

  • Die Lieferung von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 %, wenn die vorhandenen Sitzgelegenheiten im Eigentum der BĂ€ckerei stehen, angemietet wurden oder zumindest deren Mitnutzung ausdrĂŒcklich vereinbart wurde.
  • Können die vorhandenen Sitzgelegenheiten nicht der BĂ€ckerei zugerechnet werden oder sind keine Sitzgelegenheiten vorhanden, liegt keine Lieferung von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle vor und der ermĂ€ĂŸigte Umsatzsteuersatz ist anzuwenden.
  • Soweit in Einspruchsverfahren ein Steuerpflichtiger in vergleichbaren FĂ€llen unter Hinweis auf das o.g. Verfahren ein Ruhen des Verfahrens beantragt, kann dies gewĂ€hrt werden (§ 363 Abs. 2 S. 1 AO).
  • Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewĂ€hren, da zurzeit keine berechtigten Zweifel an der aktuellen Verwaltungsauffassung bestehen.

Quelle: OFD Nordrhein-Westfalen v. 26.04.2018 - Kurzinfo USt 3/2018, NWB DokID: VAAAG-87538 (il)

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