Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein u.a. weiter aus:
- In den noch offenen Zinsfällen werden geänderte Zinsbescheide erstellt und an die Bürger versendet.
- Betroffen sind Bürger sowie Unternehmen, die in der Vergangenheit zu viele Zinsen gezahlt haben. Dies gilt, soweit der entsprechende Steuerbescheid verfahrensrechtlich noch änderbar ist.
- Außerdem erfolgen erstmalige Festsetzungen von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die seit September 2021 aufgrund der geplanten Einführung der Neuregelung vorerst ausgesetzt waren.
- Die erforderliche Prüfung erfolgt seitens der Finanzämter, die Bürger müssen nicht tätig werden.
Quelle: Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. 31.1.2023 (il)
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