Bildungsscheck NRW

Das Förderangebot des Bildungsschecks kann sowohl im individuellen als auch im betrieblichen Zugang jährlich genutzt werden.

Wer wird gefördert

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbständige und Betriebe.

Der individuelle Zugang

Im individuellen Zugang können Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 40.000,- Euro (max. 80.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung) im Zeitraum von einem Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten, wenn sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Beschäftigte
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Berufsrückkehrer
  • Selbständige

Der betriebliche Zugang

Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit Sitz in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten im Zeitraum von einem Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks für Beschäftigte in Anspruch nehmen.

Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Was wird gefördert

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.

Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wie wird gefördert

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, max. 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten.

Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst.

Was ist zusätzlich zu beachten

Der Bildungsscheck kann erst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums abgerechnet werden. Bitte achten Sie also darauf, dass der auf dem Bildungsscheck genannte Förderungszeitraum Ihre gesamte Studiendauer abdeckt.

Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden.

Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.

Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Beratungsstellen:

Info-Service für Ratsuchende, Betriebe und Beratende

Die Telefonhotline 0211 837-1929 von Nordrhein-Westfalen direkt informiert zum Beratungsangebot und ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.

E-Mail an Hanna Hensle

0221 / 93 64 42-114

E-Mail an Gerhard Brück

0221 / 93 64 42-111

Kontakt